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Nicht-letale Wirkmittel
Möglichkeiten und Grenzen aus militärpolizeilicher Sicht
Thomas Meuser
Die multinationalen Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, an denen sich Deutschland mit seiner Bundeswehr seit nunmehr gut fünfzehn Jahren beteiligt, haben ein deutlich breiteres Spektrum an Einflussfaktoren, Anforderungen und Risiken für moderne Streitkräfte aufgezeigt, das gegenüber Szenarien, Einsatzbedingungen und Reaktionsmustern des hochintensiven Gefechtes erhebliche Unterschiede aufweist. Nichtletale Wirkmittel (NLW) erweitern die Fähigkeit zur angemessenen, abgestuften Reaktion.
Insbesondere während der "März-Unruhen" im Kosovo 2004 - gewaltbereite Störer hatten damals gezielt die Rules of Engagement (ROE - Regel für den Einsatz - d. Red.)unterlaufen - mussten die am KFOR (Kosovo Force - d. Red.)-Einsatz beteiligten Nationen erkennen, dass eine solche Krise mit herkömmlichen Einsatzmitteln nur schwer zu bewältigen ist. Die gegebenen Handlungsmöglichkeiten waren teilweise stark eingeschränkt, und das Beherrschen der Lage - ohne Gebrauch von der Schusswaffe zu machen - für die eingesetzten Kräfte zum Teil kaum mehr möglich. Eine derartige Eskalation bei der Wahrnehmung des militärischen Auftrags galt es jedoch mit Blick auf das politische Ziel der Stabilisierung und der Beförderung des Friedensprozesses in der Balkan-Region unbedingt zu vermeiden.
Aus diesen Erfahrungen im Kosovo wurden auch durch Deutschland entsprechende Folgerungen für den Bundeswehreinsatz gezogen. Unmittelbar nach den "März-Unruhen" wurde begonnen, die Streitkräfte für derartige - eher polizeiähnliche - Aufgaben im Rahmen von Auslandseinsätzen auszurüsten und auszubilden. Aufgrund des besonderen Anforderungsprofils derartiger Aufgaben kam den Fähigkeitsbeiträgen des Feldjägerwesens der Bundeswehr als "Militärpolizei der Bundeswehr" hierbei von Beginn an eine zentrale Bedeutung zu. Neben persönlicher Schutzausrüstung und -ausstattung sowie Gerät für die eingesetzten Kräfte wurde im Bereich der Bundeswehr auch mit der Beschaffung "Nichtletaler Wirkmittel (NLW)" begonnen, um die deutlich gewordene Fähigkeitslücke zu schließen. Im Rahmen der zeitnahen Folgemaßnahmen wurde ein erstes Konzept "Kontrolle von Menschenmengen und gewalttätigen Ausschreitungen (Crowd and Riot Control - CRC) bei Einsätzen der Bundeswehr im Ausland" noch 2004 durch den Generalinspekteur erlassen und im Jahre 2007 fortgeschrieben. Derweil wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert, um den Einsatz von NLW zu ermöglichen. Heute verfügen die in der einsatzvorbereitenden Ausbildung speziell vorbereiteten CRC-Kräfte deutscher Einsatzkontingente und insbesondere deren Feldjägeranteile über eine Palette unterschiedlicher NLW und wären bei einem entsprechenden Szenar in der Lage, einen wertvollen Fähigkeitsbeitrag für einen erfolgreichen multinationalen CRC-Einsatz auch unterhalb des Einsatzes letaler Wirkmittel zu leisten.
Breites Spektrum an Wirkmitteln
Per Definition umfasst der Bereich der nichtletalen Wirkmittel auch solche, die sich gegen Gerät oder Einrichtungen richten, obwohl die Definition sich grundsätzlich an der Wirkung auf Menschen orientiert - unabhängig davon, ob Personen unmittelbar, mittelbar oder gar nicht betroffen werden. Das somit denkbare sehr breite Spektrum an Wirkmitteln in den unterschiedlichen Kategorien kann und soll hier jedoch nicht weiter betrachtet werden. Aus militärpolizeilicher Sicht steht ein denkbarer Einsatz von NLW primär im Zusammenhang mit der Wahrnehmung polizeiähnlicher Aufgaben durch die Einsatzkräfte in Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Der CRC-Einsatz bei gewalttätigen Ausschreitungen von Menschenmengen, in deren Deckung Personengruppen oder einzelne Personen versuchen, die Schwelle für den Schusswaffeneinsatz gezielt zu unterlaufen, stellt dabei die größte Herausforderung dar.
In einem solchen Szenar, das regelmäßig durch eine deutliche zahlenmäßige Unterlegenheit der Einsatzkräfte (häufig 10fach und mehr) gekennzeichnet ist, kommt es für diese darauf an, ihren Auftrag - beispielsweise das Verwehren des Zugangs zu einem bestimmten Bereich - mit angemessenen Mitteln durchzusetzen und dabei die Lage auf einer möglichst niedrigen Stufe der Gewaltanwendung zu beherrschen. Im Sinne des o.a. Konzeptes stellt dabei die jederzeitige "Kontrolle" über die Menschenmenge und das Geschehen das Ziel für die eingesetzten Kräfte dar. Der abgestufte Einsatz einzelner NLW oder ihr Einsatz in einem Verbund dient bei der Verfolgung dieses Zieles als Mittel zum Zweck, um die Kontrolle zu erhalten bzw. wiederzuerlangen - als Stufe(n) zwischen den Extremen Nichteingreifen oder Gewährenlassen und massiver Gewalt bis zum Schusswaffengebrauch.
Deeskalierende Wirkung
Verdeutlicht man sich den Zusammenhang zwischen Auftrag, Ziel und verfügbaren Mitteln, wird aber zugleich die besondere Herausforderung, die ein solches Szenar an die eingesetzten Kräfte stellt, erkennbar. So wie sich Menschen - entsprechend dem 1. Axiom aus der Kommunikationstheorie des Sozialwissenschaftlers Paul Watzlawick - in einer sozialen Situation nicht "nichtverhalten" können, erzeugt auch in einem CRC-Szenario jegliches "Tun und Lassen" der Einsatzkräfte einen Eindruck bzw. weiteres Verhalten als Wirkung beim Gegenüber. Die Fähigkeit der eingesetzten Kräfte zur Deeskalation einschließlich der Fähigkeit zu temporärer und kontrollierter Eskalation ordnet sich jedoch der Erfüllung des Auftrags mittels der Kontrolle des Gegenübers als primärem Ziel der Einsatzkräfte unter. Für jegliches erforderliche (Ein)-Wirken auf die Menge oder Einzelne bleibt es dabei oberste Maxime, die Wahrscheinlichkeit tödlicher oder bleibender Verletzungen möglichst auszuschließen, in jedem Fall aber zu minimieren. Der von der Bundeswehr bewusst gewählte Begriff "Nichtletale Wirkmittel" trägt dieser Maxime Rechnung und rückt den Zweck des Einsatzes derartiger Mittel nüchtern und ohne ideologisches Wortspiel in den Vordergrund: das (Ein)-Wirken auf Personengruppen oder Einzelpersonen innerhalb solcher mit Mitteln, die kein erhebliches Risiko tödlicher oder schwerwiegender Verletzungen für diese Personen bergen.
Die in der Grafik dieses Artikels dargestellten NLW sind überwiegend bereits in die Bundeswehr eingeführt und stehen den CRC-Kräften deutscher Einsatzkontingente und insbesondere den Feldjägern mit ihren spezialisierten Fähigkeiten in diesem Aufgabenbereich zur Bewältigung eines solchen Szenars im Rahmen eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr zur Verfügung.
Bereits das Wissen beim Gegenüber um derartige Einsatzmittel auf der Seite der Einsatzkräfte kann sich positiv auf die Entwicklung der Lage und deren Kontrolle auswirken. Provokatives Verhalten von Einzelpersonen oder Personengruppen, das auf einem bewussten Kalkulieren mit dem Rückzug der Einsatzkräfte fußt, weil denen die Alternative zum nicht angemessenen Schusswaffeneinsatz fehlt, wird seiner Grundlage beraubt. Im Falle einer Eskalation können die Einsatzkräfte durch den Einsatz dieser Mittel Personengruppen auf Distanz halten, abdrängen, sie lenken und kanalisieren oder sogar auflösen und zerstreuen. Dabei kommt der Fähigkeit "auf Distanz halten" insbesondere durch den Einsatz von NLW mit kurzer und mittlerer Reichweite eine besondere Bedeutung zu. Der Einsatz von NLW mit mittlerer Reichweite kann bei massiven Ausschreitungen die erforderliche Distanz zum Schutz eigener Kräfte vor Steinwürfen und Molotow-Cocktails wahren helfen.
Komplexe Szenare - sorgfältige Vorbereitung
Aber auch wenn nicht derart massive Gewaltanwendung aus der Menge heraus die eigenen Kräfte bedroht, kann die Erfüllung des Auftrags durch Distanzverlust gefährdet werden. Die bereits erwähnte und regelmäßig anzunehmende zahlenmäßige Unterlegenheit der Einsatzkräfte kann zwar durch eine "feste" Formation der Kräfte - z.B. die Postenkette - in Anlehnung an natürliche Hindernisse (Gebäude oder Fahrzeuge) sowie an sonstige bewegungshemmende oder kanalisierende Absperrungen zu einem Teil ausgeglichen werden. Dem unmittelbaren Druck einer Menschenmenge auf die Postenkette kann diese jedoch nur begrenzt standhalten. Daher gilt es, eine große und gewaltbereite Menschenmenge - auch ohne dass aus dieser heraus bereits eine massive Gewaltanwendung erfolgt wäre - auf einer gewissen Distanz zu den eigenen Kräften zu halten. Sofern Kommunikation oder andere einfache Mittel nicht wirken, können und müssen gegebenenfalls NLW mit kurzer bis mittlerer Reichweite zur Wiederherstellung der Distanz eingesetzt werden, um einem "Reißen" der Postenkette und der dann drohenden so genannten "Verzahnung" zu begegnen. Denn mit einer beginnenden Verzahnung drohen zugleich ein Verlust der Kontrolle des Geschehens seitens der Einsatzkräfte und die Gefährdung der Auftragsdurchführung. Durch die unmittelbare Gefährdung der eigenen Kräfte in einer unkontrollierten Lageentwicklung steigt aber zudem die Wahrscheinlichkeit eines Rückgriffs auf das Einsatzmittel "ultima ratio" - die Schusswaffe. Insbesondere zur Notwehr oder Nothilfe für andere Kameraden kann deren Einsatz dann möglicherweise unumgänglich werden. Dies wäre nicht im Sinne der Auftragserfüllung und für die folgende Entwicklung des Geschehens mit einem unkalkulierbaren Risiko weiterer Eskalation verbunden. Darum gebietet sich in einer derartigen Lage erforderlichenfalls der rechtzeitige - wohlgemerkt: nicht der frühzeitige! - Einsatz von geeigneten NLW durch die eingesetzten Kräfte. Denn auch ein verfrühter Einsatz von Mitteln kann eine Eskalation darstellen, die zu einer ungewollten und vermeidbaren Verschärfung der Lage führt und die eingesetzten Kräfte in der Folge - gleich einer Spirale - zu weiteren Maßnahmen zwingt.
Diese Zusammenhänge machen deutlich, dass ein CRC-Einsatz in einem äußerst komplexen Szenar stattfindet. Entwicklungen der Lage können sich im Sekundentakt ergeben und stellen insbesondere während des Einsatzes höchste Anforderungen an eine schnelle und sichere Entscheidungsfindung sowie Befehlsgebung des eingesetzten Führers. Ebenso sind eine sichere und bestimmungsgemäße Handhabung und Anwendung der Wirkmittel zum Beispiel durch die NLW-Trupps Voraussetzung dafür, dass die beabsichtigte Wirkung zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und gegen das vorgegebene Ziel erreicht werden kann. In der unmittelbaren einsatz-vorbereitenden Ausbildung durchlaufen die für einen möglichen CRC-Einsatz vorgesehenen Kräfte daher eine intensive, weit überwiegend praktisch ausgerichtete Ausbildung noch im Inland. Im Kosovo-Einsatz wurde und wird diese Ausbildung einsatzbegleitend im multinationalen Rahmen fortgesetzt und regelmäßig auch in einer Übung vor den Augen der kosovarischen Öffentlichkeit demonstriert.
Fazit
Es bleibt festzustellen, dass mit der Beschaffung und der Einführung von NLW in die Bundeswehr die Fähigkeiten unserer Streitkräfte für derzeit wahrscheinliche Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung in urbanem Umfeld nachhaltig verbessert werden konnten. Ihre Verfügbarkeit für derartige Einsätze verhindert, dass sich die eingesetzten Kräfte unter Aufgabe ihres Einsatzauftrags zurückziehen müssten, wenn als Alternative nur der Einsatz konventioneller Waffen bliebe, der aber nicht im Sinne der Auftragsdurchführung wäre. Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass NLW die herkömmliche Bewaffnung der Einsatzkräfte überflüssig machen würde. Für einen glaubwürdigen militärischen Einsatz im Rahmen einer Friedensmission bleibt auch bei einer polizeiähnlichen Aufgabe die Fähigkeit zum Schusswaffeneinsatz unverzichtbar. Die Wahrnehmung von polizeiähnlichen Aufgaben durch deutsche Streitkräfte im Auslandseinsatz findet in einem anderen Umfeld statt und kann explosionsartig eine andere Qualität erhalten, wie die sogenannten März-Unruhen im Kosovo deutlich gezeigt haben. Der polizeiähnliche Charakter der Aufgabe darf über die Tatsache, dass es sich um eine militärische Operation im Rahmen eines Einsatzes zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung handelt, nicht hinwegtäuschen. Die Schusswaffe bleibt also auch in Stabilisierungsoperationen das Einsatzmittel "ultima ratio" in der Hand des Soldaten.
Autor
Oberstleutnant i. G. Thomas Meuser ist Dezernatsleiter Grundlagen/Konzepte im Streitkräfteunterstützungskommando, Gruppe Feldjägerwesen der Bundeswehr.
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